Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nuvento Media GmbH (NM)
1. Zustandekommen von Verträgen und deren Abwicklung
Das Zustandekommen von Verträgen setzt die Schriftform voraus. Angebote der NM gelten nur für einen Zeitraum von 14 Tagen und müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Änderungen an beauftragten Leistungen müssen ebenfalls schriftlich vom Auftraggeber angezeigt werden und gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt wurden.
Bereits erteilte Aufträge können nur dann storniert werden, wenn die Agentur zustimmt. Dabei werden bereits geleistete Gewerke in vollem Umfang abgerechnet. Beauftragte Leistungen, die noch nicht erbracht wurden, werden pauschal mit 25% vom Angebotswert abgerechnet.
2. Rechte am geistigen Eigentum
Entsprechend des Urheberrechtsgesetzes ist jeder erteilte Auftrag für die NM ein Urheberwerksvertrag. Daher erhält der Auftraggeber bzgl. der zu schaffenden konzeptionellen, grafischen und programmiertechnischen Arbeiten ein begrenztes Nutzungsrecht. Die Weitergabe dieser Rechte an Dritte ist nur mit Zustimmung von NM möglich. Bei Verstoß kann die NM eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswertes verlangen.
Änderungen an den Reinzeichnungen etc. bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der NM. Jede Nachahmung in Gänze oder in Teilen der oben genannten Werke ist unzulässig. Eine Zuwiderhandlung berechtigt die NM eine Vertragsstrafe zu verlangen, die das Dreifache des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes beträgt.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Die NM behält sich vor die Auftraggeber in allen Medien (print, digital etc.) als Referenzkunden anzugeben.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftragswertes verbleiben die erbrachten Leistungen im Eigentum der NM. Sollten aus weiteren Beauftragungen noch offene Posten bestehen, verbleiben alle Leistungen weiterhin im Eigentum der NM. Die NM ist nicht verpflichtet Reinzeichnungen, Dateien, digitale Layouts oder ähnliche Komponenten herauszugeben. Sofern der Wunsch auftraggeberseitig besteht, muss dies gesondert beauftragt und vergütet werden.
4. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit
Mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung beginnen die vertraglich vereinbarten Lieferfristen. Diese Fristen verlängern sich aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, um die durch diese Ereignisse verursachten Verzögerungen. In Fällen der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes haftet die NM im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Im Fall einer verzögerten Leistungserbringung durch die NM wird die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausgeschlossen sind weiterhin weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, auch wenn dieser zusätzliche Fristen gesetzt hat.
Ein Verzug tritt erst durch die schriftliche Mahnung des Auftraggebers ein, auch wenn die Lieferfrist bereits schuldhaft überschritten ist. Sollte die NM auch eine angemessene Nachfristsetzung überschreiten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
NM haftet entsprechend der gesetzlichen Regelungen sollte die Leistungserbringung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unmöglich sein. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Schaden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb dieser Fälle wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Agenturkunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.
Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht angemessen nachkommen (Lieferung von Texten, Bildern etc.) kann die NM nach Ablauf einer angemessen gesetzten Frist vom Vertag zurücktreten und die ausstehenden Vergütungen, auch für noch nicht gelieferte Leistungen, sofern diese durch die fehlende Mitarbeit des Auftraggebers nicht realisiert werden konnten, in Rechnung stellen.
5. Konditionen
Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich immer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werden keine expliziten Preisabsprachen getroffen, werden Leistungen der NM zu einem durchschnittlichen Stundensatz von 80 € abgerechnet.
6. Lizenzregelung und -gebühren
Sofern für die Leistungserstellung Lizenzgebühren für Bild, Ton und weitere Materialien anfallen, werden diese ohne Aufpreis an den Auftraggeber weiterberechnet. Bei Weiternutzung der lizensierten Leistungen durch den Auftraggeber müssen die Gebühren vom Auftraggeber weitergezahlt werden.
7. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Nach Rechnungstellung sind die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten. Bei Teilabnahmen können auch die entsprechenden Teilleistungen in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug kann die NM Verzugszinsen in Höhe 3,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen.
8. Haftung
Die NM haftet nicht für Sachaussagen zu Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber. Für die Fähigkeit, der im Rahmen der kreativen Prozesse entstandenen Konzepte, Grafiken, Markenideen, Bilder etc., Markenrechte zu erhalten, kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden.
Mit der Genehmigung von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die NM entfällt jegliche Haftung. Die NM wird vom Auftraggeber von Urheberrechtsansprüchen Dritter für angelieferte Vorlagen freigestellt. Eine Prüfung möglicher Urheberrechtsansprüchen obliegt dem Auftraggeber.
9. Gewährleistungen & Beanstandungen
Beanstandungen wegen Mängel in ausgelieferten Leistungen der NM müssen spätestens 10 Tage nach Lieferung durch den Auftraggeber angezeigt werden. Sind die Mängel nicht direkt erkennbar – also verdeckt – müssen diese nach Aufdeckung unverzüglich angezeigt werden.
Im Falle einer fristgerechten Mängelmeldung durch den Auftraggeber hat die NM entweder die Möglichkeit die Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Sofern zwei Nachbesserungsversuche nicht zum vereinbarten Ergebnis führen, kann der Auftraggeber eine Preisminderung fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Auftraggeber von beiden Alternativen keinen Gebrauch macht, kann die NM ihrerseits vom Vertrag zurücktreten.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Köln.
11. Schlussklausel
Alle Geschäftsabschlüsse mit der NM basieren grundsätzlich auf deren AGB, auch wenn auf diese nicht immer explizit hingewiesen wird. Sollten Bestandteile der AGB von Auftraggebern den eigenen entgegenstehen, stimmt die NM diesen nur schriftlich zu. Eine stillschweigende Anerkennung von AGB im o. g. Sinne oder den eigenen AGB entgegenstehenden Einkaufsbedingungen findet nicht statt, auch wenn diesen nicht explizit widersprochen wurde.
Sollten einzelne Bestandteile der NM AGB nicht rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Bestandteile und Regelungen dennoch bestehen und sind weiterhin Basis für die Geschäftsbeziehung.